AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen und Gutscheine UplandQuad, Sportstr. 11, 34508 Willingen-Usseln Inh. Nicole Görlich (im folgenden Veranstalter genannt). 

§ 1 Geltungsbereich der AGB 

Die Buchung von Leistungen/ Veranstaltungen von UplandQuad, Nicole Görlich(im folgenden Veranstalter genannt) sowie der Verkauf von Gutscheinen erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 

§ 2 Vertragsschluss 

1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Tour/Kurs/Erlebnis) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Veranstalter dem/den Teilnehmer/n, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf- oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Buchungs-/Reservierungsbestätigung). 

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf 

Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. 

Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der 

Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Erlebnisses keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. 

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von/mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen. 

§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise 

1. Die Leistungsverpflichtung von Veranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. 

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich. 

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Tour/des Kurses/ Erlebnisses) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert. 4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in 

Euro. Eventuelle Zuzahlungen (z. B. Hohe Spritpreise) dürfen erhoben werden. (Pandemie und außerordentliche Situationen wie Krieg) 

§ 4 Zahlung 

1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 

2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann Veranstalter die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten. 

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer 

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter. 

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu: 

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 30%, mindestens jedoch 25 Euro, 

vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 35% vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 40% vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50% vom 7. Tag bis zum 3. Tag vor Beginn: 70% vom 3. Tag bis zum Tag des ab dem Tag (des Beginns): 100%. Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100 % 

3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 

4. Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. 

5. Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung. 

6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Erlebnistermins, des Ortes und der 

Unterkunft besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden 

Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt. 

7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. 

§ 6 Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen 1. Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: 

  1. a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl). 
  2. b) Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 
  3. c) Ein Rücktritt von Veranstalter später als eine Woche vor Beginn ist aus witterungs- und sicherheitsrelevanten Gründen zulässig. 
  4. 2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird. 
  5. 3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt oder ein neuer Termin vereinbart. 
  6. 4. Wird das Erlebnis nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann Veranstalter ein Entgelt verlangen. 

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last. 

5. Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen. 

§ 7 Ausfall 

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. 

Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt oder ein neuer Termin vereinbart. 

§ 8 Haftung 

1. Die Haftung von Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen. 

3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung. 

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. 

5. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Veranstalter. 

§ 9 Sonstiges 

Der Mieter/Benutzer haftet für alle Schäden an den von ihm benutzten Fahrzeugen. 

Für Fremdschäden kommt eine Haftpflicht-Versicherung auf. Aber nicht innerhalb der Flotte. Der Genuss von Alkohol und anderen Drogen/Medikamenten, die das Reaktions-/Sehvermögen und das allgemeine Verhalten beeinträchtigen, sind in unmittelbarem Bezug zu und während der Dauer der Veranstaltung untersagt. Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung. 

Ein entsprechender Haftungsverzichtserklärung/ Fahrzeugbenutzervertrag ist vor Ort zu unterzeichnen. 

§10 Wesentliche Leistungsmerkmale des Vertrages, Laufzeit des Vertrages, Verjährung Nach Vertragsschluss ist UplandQuad verpflichtet, die bestellten Geschenkgutscheine an die in der Bestellung angegebene Adresse des Gutscheinempfängers so schnell wie möglich zu versenden. Der jeweilige Inhaber des Geschenkgutscheins ist dann berechtigt, den 

Geschenkgutschein mit darauf ausgewiesen Erlebnis bei UplandQuad wie Bargeld zu nutzen. UplandQuad wird durch Akzeptanz des Geschenkgutscheins auch von einem nicht berechtigten Inhaber von seiner Leistungspflicht aus dem Geschenkgutschein befreit. 

Der Begebungsvertrag enthält keine Mindestlaufzeit. Für die dem jeweiligen berechtigten Inhaber des Geschenkgutscheins gegen UplandQuad zustehende Forderung gilt jedoch eine einjährige Verjährungsfrist, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist. Nach Eintritt der Verjährung ist UplandQuad berechtigt, die Akzeptanz des Geschenkgutscheins zu verweigern. 

§11 Fälligkeit des Kaufpreises, Bezahlmöglichkeiten, Einwendungen 

Sie können den Geschenkgutschein nach Ihrer Wahl per Vorkasse, Barzahlung bei Abholung, per Nachnahme oder per Lastschrifteinzug bezahlen. 

Bei Lieferung gegen Vorkasse ist der Rechnungsbetrag vorab auf das bei der Bestellung angegebene Konto zu überweisen, der Versand der Ware erfolgt, soweit lieferbar, in der Regel binnen 2-3 Werktagen nach dem Zahlungseingang 

Bei Abholung des Gutscheins durch den Besteller, wird der Rechnungsbetrag bei der Abholung fällig und ist in bar zu entrichten. 

Im Falle einer Nachnamesendung wird der Rechnungsbetrag bei Lieferung fällig. Darin enthalten ist das Nachname-Service-Entgelt. 

Bei der Zahlung per Lastschrifteinzug wird er Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Besteller ermächtigt UplandQuad, den Rechnungsbetrag, bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos per Lastschrift einzuziehen. 

Bei erfolglosem Lastschrifteinzug, zum Beispiel durch Nichtdeckung des Kontos, trägt der Besteller die Gebühren hierfür zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10. Bei zweimaligem erfolglosem Lastschrifteinzug werden die restlichen monatlichen Raten für das laufende Jahr sofort zur Zahlung fällig. 

§12 Lieferung, Versandkosten, Risikotragung 

Lieferungen sind grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands möglich. UplandQuad wird die bestellten Geschenkgutscheine an die in der Bestellung angegebene Adresse des 

Gutscheinempfängers (Versandadresse) so schnell wie möglich per Post versenden. ZeitVerzögerungen und Zusatzkosten auf Grund von Schwierigkeiten, die mit der Zustellung an die Versandadresse verbunden sind, gehen zu Lasten des Bestellers. 

Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes, der Entwendung oder der Beschädigung (z. B. 

Unlesbarkeit) des Geschenkgutscheins geht mit der Übergabe des Geschenkgutscheins an den Gutscheinempfänger auf diesen bzw. auf den jeweils berechtigten Inhaber über. 

Warenversand von Produkten dauert ca. 3-5 Tage oder mit Spedition 5-7 Tage. Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. 

§13 Verwendung des Geschenkgutscheins 

UplandQuad hat das Recht, Zahlungen mit den Geschenkgutscheinen im Einzelfall abzulehnen, wenn der Inhaber zur Verfügung über den Geschenkgutschein nicht berechtigt ist oder die Akzeptanz des Geschenkgutscheins auf Grund einer technischen Störung oder sonst aus wichtigem Grund nicht möglich ist. 

Die Geschenkgutscheine legitimieren als sog. kleine Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB nicht eine bestimmte Person, sondern den jeweiligen berechtigten Inhaber. Soweit die Gestaltung eines Geschenkgutscheins im Einzelfall den Bezug zu einer bestimmten Person (z. B. zu dem Beschenkten) herstellt, wird damit nur der persönliche Charakter der Schenkung unterstrichen, nicht aber festgelegt, dass UplandQuad nur an den namentlich Benannten leisten darf. UplandQuad ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Inhabers des Geschenkgutscheins zu überprüfen. UplandQuad wird daher auch durch die Akzeptanz von Geschenkgutscheinen, die ein nicht zur Verfügung über den Geschenkgutschein berechtigter Inhaber vorlegt, auch von seiner Leistungspflicht gegenüber dem berechtigten Inhaber frei. 

§14 Laufzeit des Vertrages, Leistungsvorbehalte 

Der Begebungsvertrag enthält keine Mindestlaufzeit. Für die dem jeweiligen berechtigten Inhaber des Geschenkgutscheins gegen UplandQuad zustehende Forderung gilt jedoch eine einjährige Verjährungsfrist, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist. 

Nach Eintritt der Verjährung ist UplandQuad berechtigt, die Akzeptanz des Geschenkgutscheins zu verweigern. 

Rückzahlungen aus den Geschenkgutscheinen sind ausgeschlossen. 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Geschenkgutscheins und bleibt der Geschenkgutschein im Eigentum von UplandQuad. 

§15 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in 

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem 

Ihnen diese Widerrufsbelehrung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Begebungsvertrag über die Homepage von UplandQuad zur Verfügung gestellt worden sind und nachdem Sie die Versandbestätigung mit den Vertragsdaten im Sinne von § 2 von UplandQuad erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

Der Widerruf ist zu richten an: 

UplandQuad 

Inh.: Nicole Görlich 

Sportstr. 11 

34508 Willingen-Usseln 

Email: info@quad-willingen.de 

Tel.: 05632-966874 

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. 

UplandQuad 

Inh.: Nicole Görlich 

Sportstr. 11 

34508 Willingen-Usseln Email: info@quad-willingen.de www.quad-willingen.de 

Tel.: 05632-966874 

§16 Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren 

Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Kundenservice / Beschwerdestelle bei UplandQuad 

Inh.: Nicole Görlich 

Sportstr. 11 

34508 Willingen-Usseln 

Email: info@quad-willingen.de 

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand 

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 

2. Der Teilnehmer kann Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 

§ 18 Schlussbestimmungen 

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die 

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen 

Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken. 

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt. 

Nicole Görlich 

UplandQuad 

Sportstr. 11 

34508 Willingen-Usseln 

Tel.: 05632-966874 Fax.: 05632-966404 

E-Mail: info@quad-willingen.de 

Inh. Nicole Görlich